Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Diagnose-, Datenrettungs-, Logicboard-/Micro-Soldering-, Reparatur- und verbundene Logistikleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Vertragspartner ist Marko Leßenich, Einzelunternehmen, handelnd unter DataDoc, Diemelweg 23, 50765 Köln, Deutschland. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Festpreisangebot gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von DataDoc.
2. Begriffe und Leistungsarten
„Diagnose“ ist die technische Untersuchung und Dokumentation. „Datenrettung“ ist der fachgerechte Versuch, nicht oder eingeschränkt zugängliche Daten im angebotenen Umfang wiederherzustellen. „Reparatur“ ist die Herstellung des vereinbarten Funktionszustands. „Ergebnisübergabe“ ist die Bereitstellung geretteter Daten auf dem vereinbarten Zielmedium oder über einen ausdrücklich angebotenen sicheren Übertragungsweg. Textform umfasst insbesondere E-Mail und Erklärungen im geschützten Kundenbereich.
3. Anfrage, Vertragsschluss und Vertragssprache
Online-Fallanmeldung, Express-Anfrage und Einsendung sind grundsätzlich noch keine Annahme eines weiterführenden Rettungs- oder Reparaturauftrags. Ein Diagnosevertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung oder durch den mit Kenntnis des Auftraggebers begonnenen Diagnoseprozess zustande. Der anschließende Rettungs- oder Reparaturvertrag kommt durch Annahme des konkreten Angebots und Bestätigung durch DataDoc zustande. Transport- und Expressleistungen werden gesondert bestätigt. Vertragssprache ist Deutsch.
Maßgebliche Angebote, Freigaben und Abrechnungsunterlagen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder im geschützten Kundenbereich zugänglich gemacht. Er hält seine Kontaktdaten aktuell und sichert die Unterlagen für seine Zwecke.
4. Berechtigung und Mitwirkung
Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer zu sein oder über ausreichende Berechtigung zur Übergabe, Bearbeitung und Datenverarbeitung zu verfügen. Er informiert vollständig über Fehlerbild, Vorschäden, frühere Eingriffe, Verschlüsselung, Zugangsschutz, Feuchtigkeit, Brand-, Stoß- oder Überspannungsschäden und sonstige Gefahren.
Erforderliche Zugangsdaten, Schlüssel, Referenzdateien, Ersatzmedien und Entscheidungen stellt er rechtzeitig und sicher bereit. Verzögerungen oder nachweisbare Mehrkosten aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung werden mitgeteilt. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten erfolgen nur nach Freigabe, sofern nicht eine unerlässliche Maßnahme zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist.
5. Diagnose
Für die technische Diagnose berechnet DataDoc unabhängig von Geräteart und Leistungsbereich 89,00 € brutto, wenn der Kunde das anschließend unterbreitete Festpreisangebot ablehnt oder kein Folgeauftrag zustande kommt. Nimmt der Kunde das Festpreisangebot an, ist die Diagnose im angebotenen Gesamtpreis enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet; der ausgewiesene Festpreis wird dadurch nicht um 89,00 € vermindert. Bei technisch unmöglicher Rettung oder technischer Undurchführbarkeit bleibt die Vergütung des tatsächlich erbrachten Diagnose- und Dokumentationsaufwands geschuldet.
6. Angebot, Freigabe und verdeckte Schäden
Nach der Diagnose erhält der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung und einen Festpreis oder eine eindeutig bestimmbare Preisgrundlage. Rettung oder Reparatur beginnen erst nach ausdrücklicher Freigabe. Zeigen sich verdeckte Schäden oder notwendige Abweichungen, die Umfang, Erfolgsaussicht oder Preis wesentlich verändern, werden die betroffenen Arbeiten unterbrochen und vor kostenpflichtiger Fortsetzung erneut freigegeben.
7. Datenrettung und Rettungsergebnis
Geschuldet ist der fachgerechte Versuch, die im Angebot bestimmten oder priorisierten Daten wiederherzustellen. Ein Erfolg kann nicht generell garantiert werden. Als Erfolg gilt ausschließlich das im Angebot definierte technisch verwertbare Ergebnis, etwa bestimmte Datenkategorien, ein beschriebener Umfang oder anhand einer Dateiliste freigegebene Daten.
Die Bearbeitung kann destruktiv sein und den ursprünglichen Datenträger dauerhaft verändern oder unbrauchbar machen, insbesondere durch Öffnung, Auslöten von Speicherbausteinen oder Eingriffe auf Bauteilebene. Solche Maßnahmen erfolgen nur im beauftragten Umfang und soweit technisch vertretbar. Bei reiner Datenrettung ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Gerätefunktion nicht geschuldet.
8. Erfolgsabhängiges Rettungshonorar
Das Rettungshonorar wird geschuldet, wenn das definierte Rettungsergebnis erreicht und zur Übergabe bereitgestellt wird. Andernfalls entfällt ausschließlich dieses Honorar. Diagnose sowie freigegebene Transport-, Express-, Datenträger-, Material-, Ersatzteil-, Fremd- und Zusatzkosten bleiben geschuldet. Teilresultate lösen nur bei vorheriger Vereinbarung ein Honorar aus. Eine später durch neue Verfahren entstehende Rettungsmöglichkeit begründet keinen automatischen Folgeauftrag.
9. Reparaturen
Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Gerätefunktion. Eine Reparatur kann dauerhaft oder ausdrücklich nur zur zeitweiligen Ermöglichung eines Datenzugriffs erfolgen. Funktionsumfang, Prüfverfahren, bekannte Einschränkungen und gegebenenfalls Ersatzteile werden dokumentiert. Nicht beauftragte Fehler oder alters- und verschleißbedingte Einschränkungen sind nicht Teil des Leistungserfolgs.
10. Bearbeitungszeiten
Zeitangaben sind Schätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt wurde. Bearbeitungszeiten können sich insbesondere durch verdeckte Schäden, Ersatzteilbeschaffung, instabile Medien, große Datenmengen, fehlende Mitwirkung, externe Spezialleistungen oder Transport verzögern. DataDoc informiert über erhebliche absehbare Verzögerungen. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
11. Versand, Express, Kurier und Transportdeckung
Der Auftraggeber verpackt nach dem DataDoc-Verpackungsleitfaden. DataDoc stellt nach Prüfung der Standard-Fallanmeldung ein manuell erzeugtes DHL-Label bereit. Bei Annahme und Durchführung des Folgeauftrags sind Standard-Hinversandlabel, sichere Rückverpackung und Standard-Rückversand im Festpreis enthalten. Bei Ablehnung wählt der Auftraggeber zwischen kostenfreier fachgerechter Entsorgung und Rücksendung für 29,00 € brutto. Die Pauschale umfasst Hinversandlabel, sichere Rückverpackung, Standard-Rückversand, Abwicklung und 19 % Umsatzsteuer. Diagnose, Sondermaße sowie Express-, Kurier- und Zusatzleistungen bleiben getrennt.
Beim bereitgestellten DHL-Paketlabel gilt die ausgewiesene Haftung des Transportdienstleisters; vorgesehen sind bis 500,00 € für den nachgewiesenen materiellen Sendungswert. Vor Versand kann, soweit zulässig, eine Zusatzversicherung bis 2.500,00 € für 6,99 € oder bis 25.000,00 € für 19,99 € je Paket gebucht werden. Nicht umfasst sind regelmäßig der ideelle oder wirtschaftliche Datenwert und entgangener Gewinn.
Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gefahrtragungsregeln. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister über, soweit gesetzlich zulässig. Selbst beauftragter Transport richtet sich nach dem Vertrag des Auftraggebers mit dem Dienstleister. Sichtbare Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglich mitzuteilen und möglichst zu dokumentieren.
12. Ergebnisübergabe und Prüfung
Gerettete Daten werden auf dem im Angebot gewählten Zielmedium oder über einen ausdrücklich freigeschalteten, geschützten und zeitlich begrenzten Übertragungsweg bereitgestellt. Stehen mehrere Übergabewege zur Wahl, wird erst die bei der Angebotsannahme ausdrücklich gewählte Option Vertragsbestandteil und abgerechnet. Art, Kapazität, Bruttopreis und Verschlüsselung eines von DataDoc bereitgestellten Zielmediums werden vorab ausgewiesen. Kennwörter werden getrennt übermittelt.
Ein kundeneigener Datenträger muss rechtzeitig, funktionsfähig, frei von Schadsoftware und für Datenmenge, Dateisystem und Übergabe technisch geeignet bereitgestellt werden. Der Auftraggeber sichert vorhandene Inhalte zuvor selbst. DataDoc löscht oder formatiert vorhandene Inhalte nicht ohne gesonderte Freigabe. Ist das Medium ungeeignet, beschädigt, nicht leer oder zu klein, wird die Übergabe ausgesetzt und eine geeignete Alternative angeboten; zusätzliche Kosten entstehen erst nach Freigabe. Für Vorschäden, vorhandene Inhalte oder Fehler eines kundeneigenen Mediums haftet DataDoc nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber prüft das Ergebnis nach Erhalt und erstellt mindestens eine weitere Sicherungskopie. Erkennbare Unvollständigkeiten oder Lesefehler sollen innerhalb der Vorhaltefrist gemeldet werden; zwingende Mängelrechte werden nicht verkürzt. Eine physische Rückgabe oder persönliche Übergabe erfolgt nach vollständiger Begleichung der hierfür ausgestellten, fälligen Rechnung, soweit kein gesetzliches Gegenrecht besteht. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
13. Vorhaltung, Rückgabe und Entsorgung
Gerettete Daten, Arbeitskopien und Rohabbilder werden nach bestätigter Übergabe, Bereitstellung oder Versand grundsätzlich noch 14 Kalendertage vorgehalten und anschließend sicher gelöscht. Bis zu 30 Tage bedürfen vorheriger Vereinbarung. Zugangsdaten werden nach Abschluss und Qualitätskontrolle unverzüglich gelöscht.
Bei Ablehnung wird Kundeneigentum weder automatisch vernichtet noch ohne Auswahl zurückgesendet. Der Auftraggeber wählt ausdrücklich kostenfreie fachgerechte Entsorgung oder Rücksendung für 29,00 € brutto. Die Entsorgungsfreigabe wird betrieblich geprüft; Elektroaltgeräte gelangen nicht in den Hausmüll. Abholbereite Geräte und Originalmedien sind binnen 30 Kalendertagen nach Benachrichtigung abzuholen oder zum Rückversand freizugeben. Vor weiteren Maßnahmen erinnert DataDoc in Textform. Fristablauf allein führt nicht zur Vernichtung.
14. Preise, Rechnungen und Zahlung
Es gelten die vor der Beauftragung ausgewiesenen Preise. Verbraucher erhalten Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer; bei Unternehmern werden Netto-, Steuer- und Bruttopreis ausgewiesen. Rechnungen werden elektronisch im geschützten Kundenbereich und gegebenenfalls zusätzlich per E-Mail bereitgestellt. Zahlungsart, Fälligkeit und eindeutiger Verwendungszweck ergeben sich aus Angebot und Rechnung. Bis zur ausdrücklichen Einführung weiterer Zahlungsarten erfolgt die Zahlung per SEPA-Überweisung auf das dort genannte Geschäftskonto.
Zahlungseingänge werden nach tatsächlicher Gutschrift und eindeutiger Zuordnung zur Rechnungs- oder Fallnummer verbucht. Bei einem offenen Betrag kann DataDoc nach Eintritt der Fälligkeit Zahlungserinnerungen versenden. Einwendungen gegen eine Rechnung sollen unverzüglich mitgeteilt werden; gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.
Bleibt eine fällige Forderung trotz Mahnung unbezahlt, behält sich DataDoc nach manueller Prüfung des Zahlungseingangs, des Verzugs und mitgeteilter Einwendungen vor, ein registriertes Inkassodienstleistungsunternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Einziehung zu beauftragen. Erstattungsfähige Inkasso-, Rechtsverfolgungs- und Verzugskosten sowie Verzugszinsen werden nicht pauschal festgelegt, sondern ausschließlich im gesetzlich zulässigen und tatsächlich erforderlichen Umfang verlangt. Eine bestrittene oder sonst klärungsbedürftige Forderung wird vor einer Weitergabe gesondert geprüft.
Für kostenintensive Materialien, Ersatzteile, Fremdleistungen oder Zielmedien kann eine im Angebot ausgewiesene angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Arbeitsergebnisse oder bearbeitete Sachen dürfen nur im Rahmen gesetzlicher Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückgehalten werden. Eine Rückgabe wird nicht allein deshalb verweigert, wenn dem Auftraggeber ein gesetzliches Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht. Für Verzug gilt im Übrigen das Gesetz.
15. Kündigung nach Auftragserteilung
Das gesetzliche Recht, einen Werkvertrag bis zur Vollendung zu kündigen, bleibt unberührt. Vergütung und Anrechnung ersparter Aufwendungen richten sich insbesondere nach § 648 BGB. Bereits selbstständig beauftragte Diagnose-, Transport-, Material-, Ersatzteil- und Fremdleistungen werden nach Vertrag und Gesetz vergütet. Zwingende Widerrufsrechte bleiben unberührt.
16. Abnahme und Mängelrechte
Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, wird der Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme aufgefordert. Wegen unwesentlicher Mängel darf sie nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahme- und Mängelrechte. DataDoc ist Gelegenheit zur Prüfung und, soweit vorgesehen, Nacherfüllung zu geben. Garantien bestehen nur bei ausdrücklicher Erklärung.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
17. Haftung und technische Risiken
DataDoc haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus einer übernommenen Garantie sowie nach Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist sie für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bereits beschädigte oder instabile Datenträger und Logicboards können sich trotz fachgerechter Diagnose-, Auslese-, Öffnungs-, Löt- oder Reparaturmaßnahmen weiter verändern. Schadensbedingte Veränderungen begründen keine Haftung, soweit DataDoc fachliche Sorgfalt und vereinbarte Risikogrenzen eingehalten hat. Haftung für schuldhaft verursachte zusätzliche Schäden bleibt unberührt.
Vor Übergabe erstellt der Auftraggeber eine Sicherung, soweit ohne weitere Gefährdung möglich und zumutbar. Bei instabilen Medien sind weitere Zugriffe zu unterlassen. Unterlassene mögliche Sicherungsmaßnahmen können nach den gesetzlichen Mitverschuldensregeln berücksichtigt werden. Erfolgsaussagen sind technische Einschätzungen, soweit nicht ausdrücklich eine Garantie erklärt wird.
18. Vertraulichkeit und Datenschutz
DataDoc behandelt Geräte, Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich. Dateiinhalte werden nur eingesehen, soweit dies für Diagnose, Rettung, Qualitätskontrolle, Ergebniszuordnung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Mitarbeiter und Dienstleister werden angemessen verpflichtet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. Für Geschäftskunden kann zusätzlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.
19. Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbraucher erhalten eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. DataDoc beginnt vor Ablauf der vierzehntägigen Frist nur auf ausdrückliches Verlangen. Bei Widerruf danach kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den erbrachten Anteil entstehen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter kostenpflichtiger Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen.
20. Verbraucherstreitbeilegung
DataDoc ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt; ein Link dorthin wird daher nicht bereitgestellt.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand. Unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt das Gesetz.